Große Anfrage
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4 / 822
Vierte Wahlperiode
10.06.2003
Antwort der Landesregierung
auf die Große Anfrage
Soziokultur in Sachsen-Anhalt
Große Anfrage der Fraktion der PDS - Drs. 4/674
Vorbemerkung der Landesregierung:
Im deutschen Beitrag für das Kompendium des Europarats »Cultural Policies in Europe – A Compendium of Basic Facts and Trends« werden im Hinblick auf die Grundsätze der Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland folgende Prinzipien hervorgehoben:
„Historisch gewachsen und verfassungsrechtlich bestätigt, wird Kulturpolitik in Deutschland von den Prinzipien Dezentralität, Subsidiarität und Pluralität bestimmt.“
Die Kulturpolitik der Landesregierung ist an diesen Prinzipien orientiert. Kunst und Kultur sollen gemäß der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Artikel 36) vom Land und von den Kommunen gemeinsam geschützt und gefördert werden. Das betrifft im Spektrum der so genannten „Breitenkultur“ auch die soziokulturelle Sphäre.
Die so genannte „Soziokultur“ ist u. a. in besonderer Weise durch ihre Verankerung im kommunalen Gemeinwesen gekennzeichnet. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip richtet sich die Landesförderung für die Soziokultur vorrangig auf überregional relevante Projekte. Soziokulturelle Einrichtungen befinden sich nicht in Trägerschaft des Landes. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen für soziokulturelle Vorhaben besteht nicht. Stattdessen entscheiden die Bewilligungsbehörden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Insofern muss für die Beantwortung von Fragen als genereller Vorbehalt gelten, dass sich nach Auffassung der Landesregierung die Soziokultur dem Begriff und der Sache nach staatlicher Aufsicht und Kontrolle entzieht, mithin auch keinem staatlichen Berichtswesen unterliegt bzw. unterliegen sollte. Eine Reihe von Fragen lässt sich auch deshalb nicht beantworten, weil keine gesicherten empirischen Daten existieren. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Es ist auch nicht Aufgabe der Landesregierung, solche Daten zu erheben. Die soziokulturellen Aktivitäten im Land erwachsen überwiegend aus selbstgesteuerter kultureller Basisarbeit, die lebendiger Bestandteil der Landeskultur sind, jedoch nicht zentralstaatlich organisiert und beaufsichtigt werden. Nur wenn das der Fall wäre, ließen auch Fragen beantworten, die z. B. auf die Geschlechterrelation oder Altersstruktur der Teilnehmer, den Ausländeranteil, den Qualifikationsstand der Anbieter, den Zustand der genutzten Gebäude usw. zielen. Hier bittet die Landesregierung um Verständnis, wenn sie entsprechende Fragen unbeantwortet lässt.
Relevante Aussagen zur Soziokultur in Sachsen-Anhalt wurden bereits in den Antworten zu den „Großen Anfragen zur Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt“ aus den Jahren 1997 (LT-Drs. 2/3468, veröffentlicht in Drs. 2/3725) und 2001 (LT-Drs. 3/4793, veröffentlicht in Drs. 3/4996) getroffen.
In der nachfolgend zu beantwortenden „Großen Anfrage zur Soziokultur“ sind 76 Fragen bzw. Fragenkomplexe enthalten. Mehrere Fragen hätten zu ihrer Beantwortung aufwändige Erhebungen erforderlich gemacht, die in der für die Beantwortung vorgeschriebenen Frist nach § 43 Abs. 5 GO.LT nicht zu bewältigen waren. Außerdem hätten bei bestimmten Fragen alle Kommunen des Landes und zahlreiche Vereine in die Beantwortung einbezogen werden müssen. Die Landesregierung hat darauf verzichtet, externe (kostenintensive) Untersuchungen in Auftrag zu geben, die zur erschöpfenden Beantwortung einzelner Fragen erforderlich gewesen wären.
Im Rahmen der Erarbeitung des Landeskulturkonzeptes soll auch der Bereich der Soziokultur angemessen berücksichtigt werden. Die diesbezüglichen konzeptionellen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch kann bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass dabei ein integrativer Ansatz im Zusammenhang mit anderen Feldern der Breitenkultur sinnvoll erscheint.
Das Prinzip der Pluralität bringt es mit sich, dass der Betrachtung des Bereichs Soziokultur sehr verschiedenartige Prämissen zugrunde gelegt werden können. Daraus folgt, dass zu dieser Thematik alternative Bewertungen bzw. Prioritätensetzungen unvermeidlich sind. Die Landesregierung hat in den Antworten ihre gegenwärtige Position deutlich gemacht. Für den Dialog mit allen, die andere oder kontroverse Auffassungen zur Soziokultur in Sachsen-Anhalt vertreten, ist die Landesregierung aufgeschlossen.
1. Allgemeine Fragen zur Soziokultur des Landes
1.1
Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff „Soziokultur", welche Definition legt sie hierbei ihrer Politik zugrunde?
Antwort:
Im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) wurden 1995 verschiedene Merkmale deskriptiv angeführt, die zum Inhalt dieses Begriffs gehören (vgl. Anlage 1). Als Basis für die Kulturpolitik der Landesregierung kann eine daran orientierte Bestimmung von „Soziokultur“ gelten, die insbesondere folgende Elemente aufweist:
- Offenheit für alle Bürgerinnen und Bürger,
- nicht-kommerzielle Ausrichtung,
- lokale Anbindung, starke Verankerung im kommunalen Gemeinwesen,
- Berücksichtigung verschiedener kultureller Bereiche.
Die Bedeutung des Wortes „Soziokultur“ ist nicht eindeutig. In theoretischen Diskursen und in der kulturellen Praxis werden sehr verschiedene (teilweise auch unreflektierte oder ideologisch motivierte) Definitionen verwendet. Der Landesregierung liegt es fern, eine bestimmte Soziokultur-Definition hervorzuheben oder gar für verbindlich zu erklären. Die verschiedenen Begriffe des Wortes ‚Soziokultur’ stehen für die Vielfalt des kulturellen Geschehens im kommunalen Bereich.
1.2
Welche Aufgaben hat aus Sicht der Landesregierung „Soziokultur" im Land zu leisten?
Antwort:
Eine administrierende Aufgabenzuweisung für die Soziokultur wird durch die Landesregierung nicht vorgenommen. Die soziokulturelle Praxis ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Träger von Einrichtungen bzw. Projekten eigenständig und selbstverantwortlich aktuelle oder längerfristige Aufgaben für sich definieren.
Generell kann festgestellt werden, dass dieser Kulturbereich in Sachsen-Anhalt diverse Funktionen erfüllt. Soziokulturelle Projekte können hier beispielsweise dazu beitragen, dass kulturelle Kompetenz erworben werden kann, soziale und künstlerische Kommunikationsprozesse zustande kommen und andere, auch gemeinnützige Effekte erzielbar sind.
1.3
Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Soziokultur seit 1991 in Sachsen-Anhalt ein?
Antwort:
Die Entwicklung der Soziokultur verlief seit 1991 in Sachsen-Anhalt in vergleichbarer Weise wie in den übrigen neuen Bundesländern. Unmittelbar nach der Wiedervereinigung bestand die Aufgabe darin, die Vorläuferstrukturen der heutigen Soziokultur, die überwiegend an Institutionen wie Jugendklubs, Kulturhäuser usw. gebunden waren, unter den neuen Voraussetzungen umzugestalten. Damals wurde für diesen Bereich der in den alten Ländern gebräuchliche Ausdruck „Soziokultur“ übernommen, in seinen inhaltlichen Bedeutungen jedoch teilweise an hiesige Verhältnisse angepasst. Eine entscheidende Veränderung betraf den Wechsel der Trägerschaftsformen. Soziokulturelle Einrichtungen gingen zum größten Teil in kommunale Trägerschaft über. Auch Schließungen waren unvermeidlich, soweit kein ausreichender Bedarf bestand, keine Betreiber gefunden oder keine finanziellen Ressourcen erschlossen werden konnten. In diesem Prozess der Neustrukturierung sollte die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur e. V. (LAGS) eine maßgebliche Rolle übernehmen. Die LAGS ist den Erwartungen jedoch nicht gerecht geworden.
Durch die Übergangsfinanzierung des Bundes (Substanzerhaltungsprogramm/ Infrastrukturprogramm) und komplementäre Landesmittel konnten in diesem Zeitraum zahlreiche soziokulturelle Einrichtungen baulich saniert bzw. modernisiert werden. Seit Mitte der 1990-er Jahre fand ein Konsolidierungsprozess statt. Es setzten verstärkte Bemühungen ein, um die soziokulturellen Angebote miteinander zu vernetzen. Die dabei erzielten Ergebnisse sind noch nicht ausreichend. Die Auffang- und Anschubfinanzierung des Landes konzentrierte sich in dieser zweiten Phase zunehmend auf Investitionszuschüsse für soziokulturelle Zentren mit überlokaler Ausstrahlung und wurde folgerichtig sukzessive reduziert. Auch die Übergangsfinanzierung des Bundes lief damals aus.
Im Verlaufe der letzten Legislatur wurde die finanzielle Unterstützung des Landes weiter reduziert. Diese Reduzierung kann als sachgerecht gelten, da die Träger von soziokulturellen Projekten zuvor die Gelegenheit hatten, sich zu etablieren und auf eine kommunale Verankerung hinzuarbeiten. Ihr Status und ihre Perspektiven hängen stark davon ab, welche Akzeptanz sie in ihrem lokalen Wirkungsfeld finden. Inzwischen haben sich zunehmend auch andere Kultureinrichtungen (wie z. B. Theater, Museen und Bibliotheken) für soziokulturelle Projekte geöffnet, ergreifen selbst Initiativen und realisieren eigene Vorhaben, um Soziokultur in ihr Angebot zu integrieren. Diese Entwicklung wird von der Landesregierung begrüßt. Es ist außerdem der Trend zu verzeichnen, dass kommunale Soziokultur-Einrichtungen durch freie Träger (gemeinnützige Vereine) übernommen werden.
Die Landesregierung verkennt nicht, dass die Soziokultur, wie andere Kulturbereiche auch, aktuell mit erheblichen Finanzierungsproblemen konfrontiert ist und dass permanente Anstrengungen erforderlich sind, um Akzeptanz bzw. Resonanz beim Publikum zu finden.
1.4
Was kennzeichnet „gute" soziokulturelle Arbeit? Welche herausragenden Beispiele für gute soziokulturelle Arbeit gibt es in Sachsen-Anhalt seit 1991?
Antwort:
Die Bewertung „guter“ soziokultureller Arbeit ist von den jeweiligen Kriterien, Erwartungen und Voraussetzungen abhängig. Pauschale Bewertungen werden nur selten der Realität gerecht.
Dennoch kann allgemein davon ausgegangen werden, dass „gute“ soziokulturelle Arbeit geleistet wird, wenn bei Projekten beispielsweise
- ein substanzieller kultureller, sozialer und/oder bildungsbezogener Anspruch besteht und auch eingelöst wird,
- nachfragegerechte konzeptionelle Zielsetzungen erreicht wurden,
- die Relation von Aufwand und Ergebnis in einem günstigen Verhältnis steht,
- Einseitigkeiten oder ideologische Verzerrungen vermieden werden.
Insbesondere können Projekte, die ein veritables Potential zur Mitgestaltung eröffnen bzw. bürgerschaftliches Engagement fördern, positiv bewertet werden.
Selbstverständlich ist die Akzeptanz bei den Nutzern der soziokulturellen Angebote ein weiteres relevantes Kriterium. Dabei sind neben quantitativen Kennziffern auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen.
Von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e. V. (LKJ) wird eingeschätzt, dass in der jeweiligen Region beispielsweise der KIEZ e. V. Dessau, das soziokulturelle Zentrum „Zora“ Halberstadt und der Dachverein Reichenstrasse in Quedlinburg „gute“ soziokulturelle Arbeit leisten ( - der KIEZ e. V. erhielt beispielsweise den „Albrecht-Töpfer-Preis“ für hervorragende soziokulturelle Arbeit). Die Landesregierung geht davon aus, dass diese Beispiele zutreffend sind.
1.5
An welche Zielgruppen richten sich soziokulturelle Angebote hauptsächlich bzw. sollten sich nach Auffassung der Landesregierung richten?
Antwort:
Soziokulturelle Projekte richten sich vorrangig an die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. Diese Aussage ist gestützt auf die im Auftrag der Landesregierung erstellten Studien der LKJ „Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt – unter besonderer Berücksichtigung von Kulturarbeit in Schule und Verein“ sowie „Aufbau und Sicherung landesweiter Strukturen im Bereich der Soziokultur/Kinder- und Jugendkultur-Dokumentation 2002“.
Die Ausrichtung auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen entspricht dem bundesdeutschen Trend und wird von der Landesregierung als sachgerecht angesehen. Nach Auffassung der Landesregierung wäre es aber u. a. im Hinblick auf die demographische Entwicklung wünschenswert, in Sachsen-Anhalt geeignete soziokulturelle Angebote künftig verstärkt auch für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren zu unterbreiten.
1.6
Ist interkulturelle bzw. multikulturelle Arbeit nach Auffassung der Landesregierung wesentlicher Bestandteil von Soziokultur?
Antwort:
Auch interkulturelle oder multikulturelle Arbeit gehört zum Spektrum von Soziokultur und kann temporär und/oder lokal einen Schwerpunkt darstellen.
1.7
Ist geschlechtsspezifische Arbeit nach Auffassung der Landesregierung wesentlicher Bestandteil von Soziokultur?
Antwort:
Auch geschlechtsspezifische Arbeit gehört zum Spektrum von Soziokultur und kann temporär und/oder lokal einen Schwerpunkt darstellen.
1.8
Sieht die Landesregierung auf dem Gebiet der Soziokultur Handlungsbedarf? Wenn ja, wo?
Antwort:
Ja. Träger von soziokulturellen Projekten müssen sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Sie müssen sich beispielsweise auf eine zunehmende Relevanz von Medienkommunikation und von kommerziellen Unterhaltungsangeboten im Präferenzverhalten ihres Publikums einstellen. Sie müssen neue Wege beschreiten, um angesichts der angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Außerdem ist zunehmend die Kooperation von soziokulturellen Einrichtungen untereinander, mit anderen Kultureinrichtungen (Theatern, Bibliotheken usw.) und mit weiteren potentiellen Partnern (z. B. auch im gastronomischen Bereich) erforderlich.
Die Kommunen haben eigenständig ihren jeweiligen Handlungsbedarf wahrzunehmen.
Das Land sieht seinen eigenen Handlungsbedarf darin, auch künftig eine angemessene Förderung für Projekte im Bereich Soziokultur vorzusehen, um punktuell Impulse geben zu können. Das betrifft gemäß den Grundsätzen der KMK (Anlage 1, S. 8) insbesondere folgende Punkte:
- Unterstützung der jeweiligen Dachorganisation;
- Förderung von landesweiten Projekten zur Weiterbildung;
- Förderung von überregional herausragenden Projekten (mit Modellcharakter bzw. mit innovativen kulturpädagogischen Ansätzen).
1.9
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es: „Daneben gilt es jene Bereiche von Kunst und Kultur zu fördern, die es in der öffentlichen Anerkennung noch schwer haben. Der Förderung der Breiten- und Volkskultur gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit.“
Setzt die Landesregierung die Begriffe „Volkskultur" und „Soziokultur" gleich? Wenn nein, welche Unterschiede sieht die Landesregierung?
Antwort:
Nein, die Landesregierung setzt die Begriffe „Volkskultur" und „Soziokultur" nicht gleich. In der zitierten Passage der Koalitionsvereinbarung ist von „Breiten- und Volkskultur“ die Rede. Dabei handelt es sich nicht um eine Kategorie im Sinne der Wissenschaft, sondern um eine Umschreibung für ein Feld kultureller Betätigung, auf dem sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne berufliche bzw. fachliche Spezialausbildung kulturell engagieren können. In bestimmter Hinsicht kann diese Bezeichnung in Analogie zum Ausdruck „Breitensport“ oder „Volkssport“ als unprätentiöse Unterscheidung zum „Spitzensport“ verstanden werden. In diesem Bereich soll nicht die rekordverdächtige Spitzenleistung im Vordergrund stehen, sondern die Aktivität breiter Kreise der Bevölkerung. In dieser Hinsicht kann „Soziokultur“ unter den Begriff der „Breiten- und Volkskultur“ subsumiert werden, doch sind in anderen Redezusammenhängen auch andere Akzentuierungen der Wortbedeutungen denkbar.
1.10
Hält es die Landesregierung für gerechtfertigt, auch künftig zwischen Hochkultur und Soziokultur zu differenzieren?
Antwort:
Ja, denn pauschale Gleichsetzungen verkennen die Besonderheiten der verschiedenen kulturellen Bedürfnissphären, die ohne die Assoziation einer hierarchischen Differenzierung mit diesen Wörtern bezeichnet werden. Bei der Differenzierung handelt es sich keineswegs um eine Diskreditierung der Soziokultur, sondern um eine begründete Hervorhebung von Unterschieden, die zu der legitimen und gewollten Vielfalt eines breiten kulturellen Angebotsspektrums beitragen. Im übrigen will sich die Landesregierung die aus den 1970-er Jahren überkommene Konfrontationsschablone einer Entgegensetzung beider Begriffe nicht zu eigen machen.
2. Soziokulturelle Vereine/Soziokulturelle Zentren
2.1
Welche soziokulturellen Vereine und Zentren gibt es seit 1991 in Sachsen-
Anhalt? Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.
Antwort:
Da es keine empirisch hinreichend gesicherten Daten zu sämtlichen seit 1991 existierenden soziokulturellen Einrichtungen und Vereinen im Land gibt, fehlen die Voraussetzungen für eine präzise Beantwortung dieser Frage.
2.2
Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit dieser Zentren?
Antwort:
Die Landesregierung kann die Arbeit der soziokulturellen Zentren nur in sehr eingeschränktem Umfang bewerten. Es ist auch nicht ihre Aufgabe, solche Bewertungen vorzunehmen. Einblicke in die Arbeit werden ihr in der Regel nur dann ermöglicht, wenn hierfür durch eine entsprechende Projektförderung die Voraussetzungen gegeben sind oder wenn Dritte (z. B. einzelne Kommunen sowie die LKJ) entsprechende Informationen vermitteln.
Die Prüfung der mit Landesmitteln geförderten Projekte hat ergeben, dass der jeweilige Zuwendungszweck erfüllt wurde. Insofern ist unstrittig, dass die unterstützten soziokulturellen Zentren unter den gegebenen Bedingungen eine erfolgreiche Arbeit leisten.
2.3
Welche Bedeutung kommt den soziokulturellen Vereinen und Zentren, nach
Auffassung der Landesregierung, im kulturellen Leben im Bundesland Sachsen-Anhalt zu?
Antwort:
Soziokulturelle Vereine und Einrichtungen können die kulturelle Vielfalt in Sachsen-Anhalt bereichern. Es gibt Orte, in denen keine anderen kulturellen Einrichtungen (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken, Kinos oder Buchhandlungen) vorhanden sind und wo soziokulturelle Einrichtungen das einzige nicht durch audio-visuelle Medien vermittelte öffentliche Kulturangebot darstellen. Hier haben soziokulturelle Einrichtungen und Vereine auch eine gewisse Substitutionsfunktion.
Soziokulturelle Angebote finden bei den Bürgerinnen und Bürgern eine unterschiedlich starke Resonanz. Ihre Bedeutung wird teilweise durch Tendenzen der Individualisierung bzw. der Verlagerung kultureller Kommunikation in den privaten Raum beeinträchtigt (z. B. können Filmvorführungen aufgrund verfügbarer Technik zunehmend zu Hause stattfinden, wo noch vor einigen Jahren nur soziokulturelle Einrichtungen oder kommunale Kinos als geeignete Orte in Frage kamen).
2.4
Wie ist der Stellenwert aus Sicht der Landesregierung von soziokulturellen
Vereinen und Zentren im Vergleich zu anderen Kulturinstitutionen und –vereinen in öffentlicher oder privater Trägerschaft?
Antwort:
Die Landesregierung hat den Eindruck gewonnen, dass sich der Stellenwert von soziokulturellen Einrichtungen nicht gravierend von denjenigen anderer Kulturinstitutionen unterscheidet. Beispielsweise arbeiten Vereine, die sich speziell der Traditions- und Heimatpflege widmen, unter ähnlichen Bedingungen und besitzen einen vergleichbaren Stellenwert.
Mit großen Kultureinrichtungen (wie z. B. Theatern oder Museen) sind soziokulturelle Zentren und Vereine zwar vergleichbar, aber natürlich keineswegs gleichzusetzen. Ihr Stellenwert muss also in Relation zu den Voraussetzungen der Arbeit betrachtet werden. Bei diesem Vergleich wird deutlich, dass soziokulturelle Projekte teilweise mit relativ geringem Aufwand zu beachtenswerten Ergebnissen gelangen können.
Die Form der Trägerschaft (kommunal oder e. V.) hat ebenfalls keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Stellenwert. Alle Kulturinstitutionen, die im sogenannten „non-profit“-Sektor agieren, stehen miteinander im Wettbewerb und müssen hinsichtlich des Publikumsinteresses auch mit den audio-visuellen Medien, der kommerziellen Massenkultur und anderen Freizeitangeboten konkurrieren.
2.5
Gibt oder gab es in Sachsen-Anhalt soziokulturelle Vereine in privater Verantwortung?
Antwort:
Soziokulturelle Vereine sind häufig eingetragene Vereine mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Sie arbeiten insofern „in privater Verantwortung“, als ihre Mitglieder natürliche Personen sind.
2.6
Welche Themen bestimmen schwerpunktmäßig die Arbeit der soziokulturellen
Zentren in Sachsen-Anhalt?
Antwort:
Das Spektrum der Themen ist sehr groß. Musikalische Veranstaltungen, die zugleich eine ungezwungene gesellige Kommunikation ermöglichen, zählen ebenso dazu wie Ausstellungen von bildender Kunst oder allgemeinbildende Vorträge und Filmvorführungen. Es wäre nicht angemessen, einzelne Genres oder gar Themen als bestimmenden Schwerpunkt zu deklarieren.
2.7
Ist die soziokulturelle Arbeit der Vereine und Zentren eher lokal begrenzt oder
entwickeln sie eine Ausstrahlung über die Region hinaus?
Antwort:
Die soziokulturelle Arbeit ist mehrheitlich eher lokal begrenzt. Dies ist auch wünschenswert, damit eine regionale Identifikation stattfinden und bestärkt werden kann. Eine überregionale Ausstrahlung ist bei einzelnen Projekten gleichwohl möglich.
2.8
Will sich die Landesregierung an der Förderung besonderer soziokultureller Zentren mit überregionaler Bedeutung beteiligen?
Antwort:
Eine institutionelle Förderung von soziokulturellen Einrichtungen ist in der Regel nicht vorgesehen und könnte allenfalls bei besonderer und dauerhafter überregionaler Beispielwirkung möglich sein, soweit dafür ausreichende finanzielle Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
2.9
In welchem Umfang werden die verschiedenen Altersgruppen der Bevölkerung mit den Angeboten der soziokulturellen Arbeit erreicht, welche Entwicklung zeichnet sich dabei seit 1991 ab? Gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben. Es kann lediglich auf die bereits erwähnten Studien der LKJ „Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt – unter besonderer Berücksichtigung von Kulturarbeit in Schule und Verein“ sowie „Aufbau und Sicherung landesweiter Strukturen im Bereich der Soziokultur/Kinder- und Jugendkultur-Dokumentation 2002“ verwiesen werden, die die Schlussfolgerung nahe legen, dass die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen mit soziokultureller Arbeit in einem starken Umfang erreicht wird. Allerdings sollten sich die soziokulturellen Angebote stärker an der sich verändernden Altersstruktur der Bevölkerung orientieren und u. a. stärker auch Seniorinnen und Senioren einbeziehen.
2.10
In welchem Umfang nutzen ausländische Mitbürger die Angebote sozio-kultureller Zentren?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Frage beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.11
Wie viele Veranstaltungsangebote der soziokulturellen Zentren und Arbeitsgemeinschaften sind prozentual gesehen auf die Integration ausländischer Menschen in Sachsen-Anhalt ausgerichtet?
Welchen Stellenwert hat die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Förderpolitik für Soziokultur in Sachsen-Anhalt?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben. Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Soziokulturarbeit ist natürlich ein erwünschtes Ziel der Landesregierung. Bei Förderentscheidungen des Landes wird dieser Aspekt in Sachsen-Anhalt angemessen berücksichtigt.
2.12
Sind die soziokulturellen Zentren bauseitig behindertengerecht? Wenn nein, sind entsprechende Baumaßnahmen der Träger vorgesehen, die die Einrichtungen für alle nutzbar machen? Bis wann sollen diese verwirklicht werden? Bitte nach Einrichtungen getrennt ausweisen.
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.13
In welchem Umfang werden Menschen mit Behinderungen in die Arbeit der
soziokulturellen Zentren integriert? Gehört die Integration von Menschen mit
Behinderungen zu den Schwerpunkten der Arbeit der soziokulturellen Zentren
in Sachsen-Anhalt?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.14
In welchem Verhältnis stehen selbst verantwortete Programme und Angebote
der soziokulturellen Zentren zur Dienstleistertätigkeit der Zentren für Vereine,
Gruppen und Initiativen im Einzugsbereich der Einrichtungen? Welche Veränderungen gab und gibt es hier seit Anfang der 90er-Jahre?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.15
Reichen die vorgehaltenen soziokulturellen Zentren gemessen am Bedarf an
diesen Einrichtungen aus? Ist das Raumangebot der Einrichtungen ausreichend für die Arbeit von Vereinen, Verbänden und Initiativen?
Antwort:
Über den Bedarf lässt sich keine verifizierbare Aussage treffen. Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für Erhebungen zum Raumbedarf wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.16
Sind die soziokulturellen Zentren in Sachsen-Anhalt Stadtteil- bzw. regionen-
prägende Einrichtungen der Kommunikation und kulturellen Selbstbetätigung
der Menschen ihres engeren Umfeldes? An welchen Kriterien macht die Landesregierung ihre Einschätzung fest?
Antwort:
Die Landesregierung ist, gestützt auf Untersuchungen der LKJ der Auffassung, dass es eine Überbewertung von soziokulturellen Zentren darstellen würde, wenn diese als „Stadtteil- bzw. regionenprägende Einrichtungen der Kommunikation und kulturellen Selbstbetätigung“ eingestuft werden. Sie können jedoch bestimmte Funktionen in dieser Hinsicht in ihrem engeren Umfeld erfüllen.
2.17
Erfüllen die soziokulturellen Zentren den Anspruch, generationsübergreifend
zu arbeiten? Gibt es Themenfelder, die sich dem Anspruch, generationsübergreifend zu wirken, verschließen? Wenn ja, welche? Mit welchen Projekten bzw. Themen gelingt es am besten, junge und ältere Menschen in ihrem soziokulturellen Engagement zusammenzuführen? Welchen Anteil machen diese integrativen Vorhaben am Gesamtangebot der Einrichtungen aus?
Antwort:
Einzelne soziokulturellen Zentren können den Anspruch, generationsübergreifend
zu arbeiten, erfüllen. Von der LKJ wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass in einigen Zentren (z. B. Wolmirstedt und Zerbst) generationsübergreifende Angebote einen erheblichen Anteil (ca. 30 bis 50 Prozent) ausmachen. Ansonsten existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.18
Wie ist die Verteilung der soziokulturellen Zentren über das Land Sachsen-
Anhalt zu bewerten?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Frage im Hinblick auf die Verteilung aller soziokulturellen Einrichtungen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben. Aus dem beiliegenden Überblick (Anlage 2) ist ersichtlich, dass in den größeren Städten bzw. Ortschaften von Sachsen-Anhalt soziokulturelle Zentren existieren.
2.19
Wie viele der soziokulturellen Zentren Sachsen-Anhalts sind ihrer Ausstattung
und ihrem Charakter nach Jugendfreizeitklubs?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Frage umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.20
Welche Investitionsmittel wurden vom Land und den Kommunen seit 1991 für
den Ausbau der soziokulturellen Zentren verausgabt? Wie viele Einrichtungen
wurden in die Investitionsmaßnahmen einbezogen? Bitte in Jahresscheiben
angeben.
Antwort:
Diese Frage kann lediglich im Hinblick auf Investitionsmittel beantwortet werden, die durch das Land selbst bereitgestellt wurden. Für den kommunalen Bereich existieren keine Daten. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben bzw. von den Kommunen abzufordern. Die vom Land bereitgestellten Investitionsanteile sind in der Anlage 3 ausgewiesen.
2.21
Wie entwickelten sich die Besucherzahlen in den soziokulturellen Zentren
Sachsen-Anhalts seit 1991? Wie viele Angebote (Veranstaltungen, Kurse u. Ä.) wurden in dieser Zeit jeweils in den Zentren unterbreitet? Angaben bitte in Jahresscheiben darstellen.
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.22
Welche Veranstaltungen erfreuen sich des größten Besucherzuspruchs? Wie
ist die Rang- und Reihenfolge der Besuchergunst zu den Angeboten der soziokulturellen Zentren? Gibt es hier signifikante Unterschiede in der Altersstruktur der Nutznießer der Arbeit der soziokulturellen Zentren?
Antwort:
Da das Land nicht Träger entsprechender Angebotsstrukturen ist und auch keine statistischen Erhebungen (wie z. B. im Theaterbereich vom Deutschen Bühnenverein) erfolgen, existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.23
Wie schätzt die Landesregierung die fachliche Eignung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den soziokulturellen Zentren ein? Gibt es hier Qualifizierungsbedarf? Wenn ja, in welchen Richtungen und in welchem Umfang?
Wie soll diesem Qualifizierungsbedarf entsprochen werden?
Antwort:
Es wäre sicherlich aufschlussreich, die fachliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den soziokulturellen Zentren einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Landesregierung ist aber weder legitimiert noch in der Lage, eine solche Evaluation vorzunehmen. Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.24
Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind im Land Sachsen-Anhalt für Beschäftigte von soziokulturellen Zentren vorgesehen? Wie viele Personen sollen daran im Verlauf der Legislatur teilnehmen? Welcher finanzielle Umfang ist für die Maßnahmen vorgesehen? Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
Ein Landesprogramm zur Qualifizierung von Mitarbeitern in soziokulturellen Zentren gibt es nicht. Im Rahmen der Projektförderung wurden Landesmittel bereitgestellt, um der LKJ zu ermöglichen, einzelne Schulungen, Workshops, Seminare usw. durchzuführen sowie die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Sachsen-Anhalt e. V. (LASSA), aber auch einzelne soziokulturelle Vereine fachlich zu beraten bzw. zu begleiten.
2.25
Wie viele Personen waren seit 1991 bzw. sind in den soziokulturellen Zentren
und Einrichtungen Sachsen-Anhalts haupt- und nebenberuflich tätig? Wie vie-
le davon waren Frauen? Wie viele der hauptamtlich Beschäftigten in den soziokulturellen Zentren werden in Anlehnung an den BAT-O bezahlt?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.26
Wie viele Personen wurden seit 1991 bzw. werden über beschäftigungsfördernde Maßnahmen (ABM, SAM, Lohnkostenzuschüsse u. Ä.) in soziokulturellen Zentren tätig? Wie hoch ist hier der Frauenanteil?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.27
Wie entwickelte sich seit 1991 der Anteil ehrenamtlicher Arbeit in soziokulturellen Zentren?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.28
Ist die Planstellen- bzw. Mitarbeiterstruktur der soziokulturellen Zentren in Bezug auf die Aufgabenstellung optimal? Welche Entwicklungen wären hier nötig?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.29
Wie verhält sich die Bezahlung der Beschäftigten in den soziokulturellen Zentren zu der Bezahlung der Beschäftigten im sonstigen Kulturbetrieb? Sind die
Unterschiede gerechtfertigt? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um hier zu größerer Gerechtigkeit zu kommen?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.30
Muss auch für Sachsen-Anhalt von einer chronischen Unterfinanzierung der
soziokulturellen Zentren gesprochen werden? Wenn ja, welche Maßnahmen
sind in welchem Zeitraum vorgesehen, diesen Zustand zu überwinden? Welche Konsequenzen zeitigt die Unterfinanzierung? Führt sie zu Abstrichen im
Veranstaltungsangebot?
Antwort:
Sicher wäre es wünschenswert, qualitativ hochwertige Angebote finanziell zu unterstützen. Leider fehlt in den öffentlichen Haushalten dafür das Geld.
Auch für den soziokulturellen Bereich gilt, dass jeder Träger eigenverantwortlich an der Lösung von Finanzierungsfragen zu arbeiten hat. Sowohl Möglichkeiten der Kostensenkung als auch der Steigerung der Einnahmen gilt es dabei zu sondieren. Angesichts der dauerhaft angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand werden Finanzierungsmodelle, die nicht auf öffentliche Zuwendungen abzielen, zunehmend an Bedeutung gewinnen.
2.31
Wie bewertet die Landesregierung die Planungssicherheit der soziokulturellen
Zentren für die kommenden Jahre? Gibt es gefährdete Einrichtungen? Welche
Möglichkeiten will die Landesregierung nutzen, um Schließungen von soziokulturellen Zentren zu verhindern?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
Im Hinblick auf das Problem möglicher Schließungen ist auf die Eigenverantwortung der Träger hinzuweisen. Die Landesregierung kann keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitstellen, um die Schließung von soziokulturellen Einrichtungen zu verhindern.
2.32
Wie entwickelte sich seit 1991 die Einnahmesituation der soziokulturellen
Zentren in Sachsen-Anhalt? Aus welchen Töpfen speisten sich die Einnahmen? Welche Möglichkeiten außerhalb der Preisgestaltung sieht die Landesregierung, die Einnahmesituation der soziokulturellen Zentren zu verbessern?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um die ersten beiden Teilfragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
Die Landesregierung geht davon aus, dass administrativ vorgegebene Patentrezepte zur Verbesserung der Einnahmesituation nicht erfolgversprechend sind und setzt voraus, dass die Träger selbstständig entsprechende Überlegungen hierzu anstellen.
2.33
Gibt es einen Richtfördersatz pro Besucher für die Förderung der soziokulturellen Zentren in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wie hoch ist der? Welche Veränderungen gab es hier seit 1991? Wie ist dieser im Vergleich mit der Förderung von vergleichbaren Einrichtungen der Hochkultur zu bewerten?
Antwort:
Es gibt seitens des Landes keinen Richtfördersatz pro Besucher für die Förderung der soziokulturellen Zentren in Sachsen-Anhalt. Ob einzelne Kommunen einen solchen Fördersatz ihren Zuwendungen zugrunde legen, ist der Landesregierung nicht bekannt.
2.34
Wie ist die Ausgabenstruktur der soziokulturellen Zentren Sachsen-Anhalts?
Welche Veränderungen gab es hier seit 1991? Welchen Gesamtumfang hatten die Ausgaben der soziokulturellen Zentren seit 1991?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.35
Welche Raumnutzungsfläche haben die soziokulturellen Zentren in Sachsen-
Anhalt? In welchem Verhältnis stehen die Raumnutzungsflächen der einzelnen soziokulturellen Zentren zu den durchschnittlichen Besucherzahlen? Wie
verhält sich das Flächenangebot zu den verfügbaren Raumnutzungsflächen
der anderen Bundesländer?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.36
Welche Spannbreite bei den Raumnutzungsflächen gibt es bei den soziokulturellen Zentren in Sachsen-Anhalt? Was ist das durchschnittliche Raumnutzungsflächenangebot der soziokulturellen Zentren in unserem Bundesland?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
2.37
Wie sollen bei rückläufigen Kulturhaushalten der Kommunen die soziokulturellen Einrichtungen finanziell abgesichert werden? Sind der Landesregierung
Schließungsabsichten für soziokulturelle Zentren in Sachsen-Anhalt für die
nächsten Jahre der laufenden Legislatur bekannt? Wenn ja, was unternimmt
die Landesregierung, um das zu verhindern?
Antwort:
Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um die erste Teilfrage umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben. Konkrete Schließungsabsichten von soziokulturellen Einrichtungen sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt.
3. Inhaltliche Arbeit und soziokulturelle Praxis
3.1
Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden in der soziokulturellen Arbeit seit
1991 gesetzt?
Welche Änderungen hinsichtlich der Schwerpunktsetzung hat sich in den Jahren ergeben? Auf welche Zielgruppen war die soziokulturelle Tätigkeit vorrangig ausgerichtet?
Antwort:
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden von den verschiedenen soziokulturellen Einrichtungen und Vereinen eigenständig vorgenommen und sind unterschiedlich akzentuiert. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen vor Ort. Änderungen gibt es permanent, doch diese lassen sich nicht pauschal auf einen bestimmten Nenner bringen. Jedenfalls existiert hierfür keine entsprechend abgesicherte Datenbasis. Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Bundesländern sind bezüglich der Inhalte von soziokulturellen Projekten anhand des vorhandenen Informationsmaterials nicht erkennbar. Hinsichtlich der Zielgruppen wurde bereits festgestellt, dass Angebote für Kinder und Jugendliche einen Schwerpunkt darstellen.
3.2
Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an soziokultureller Arbeit in Sachsen-Anhalt ein?
Wie hat sich dieser seit 1991 entwickelt?
Antwort:
Zum Bedarf bzw. zur Bedarfsentwicklung existieren keine aussagefähigen Untersuchungen. Rückschlüsse zum Bedarf können am ehesten von den Trägern soziokultureller Einrichtungen gezogen werden. Es existieren keine gesicherten empirischen Daten, um die Teilfrage zur Entwicklung des Bedarfs seit 1991 beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen wäre unangemessen hoch. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, solche Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
3.3
Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit soziokultureller Träger
mit anderen kulturellen Vereinen und Initiativen?
Antwort:
Die Zusammenarbeit soziokultureller Träger mit anderen kulturellen Vereinen und Initiativen ist regional bzw. lokal sehr verschieden ausgeprägt. Eine generelle Bewertung durch das Land ist nicht möglich.
3.4
Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für eine bessere Vernetzung soziokultureller Vereine untereinander?
Antwort:
Die Landesregierung empfiehlt, Möglichkeiten zur Vernetzung zu nutzen, soweit die Vereine dies selbst als sinnvoll ansehen. Im Zusammenhang mit bestehenden Möglichkeiten zur Vernetzung hat die LKJ mit der Unterstützung des Landes im Jahr 2002 ein Projekt zum Thema „Aufbau und Sicherung landesweiter Strukturen im Bereich der Soziokultur/Kinder- und Jugendkultur“ realisiert. Auch im Jahr 2003 läuft ein entsprechendes vom Land gefördertes Projekt. Die Gründung der LASSA kann ebenfalls als Schritt zur verbesserten Vernetzung angesehen werden.
3.5
Wie viele Jugendliche in Sachsen-Anhalt sind in das von der Bundesvereinigung kulturelle Jugendbildung e. V. initiierte Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr" im kulturellen Bereich einbezogen und welche konkreten Auswirkungen hat dieses Projekt auf die soziokulturelle Arbeit im Land?
Antwort:
Sachsen-Anhalt gehört zu den Partnern des Bundesmodellprojektes „Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich“. Träger dieses Projektes ist in Sachsen-Anhalt die LKJ. Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1. September 2001 bis 31. August 2004 und eröffnet jährlich 25 Jugendlichen die Möglichkeit zur Teilnahme. Insgesamt werden also 75 Jugendliche ein Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich absolvieren können. Die Jugendlichen arbeiten in der Regel an eigenen Projekten in verschiedenen Kultursparten bzw. –bereichen. Das kann den Bereich Soziokultur in unterschiedlicher Form tangieren. Im weitesten Sinne haben alle Projekte eine soziokulturelle Komponente.
Die soziokulturellen Zentren von Salzwedel, Burg und Weißenfels sind im Projektzeitraum 2002/2003 Einsatzorte für jeweils einen Jugendlichen im Rahmen seines „Freiwilligen Soziales Jahrs im kulturellen Bereich“.
3.6
Gibt es im Rahmen der fortschreitenden Herausbildung des europäischen
Staatenbundes Profilveränderungen im Bereich der Soziokultur?
Wenn ja, welche und wie werden diese insbesondere in den soziokulturellen Zentren sichtbar?
Antwort:
Prognosen zu Profilveränderungen im Bereich der Soziokultur, die sich aus der Herausbildung des europäischen Staatenbundes ergeben, sind zu vage, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, die für die Beantwortung dieser Frage tragfähig wären.
3.7
Gab bzw. gibt es in Sachsen-Anhalt begleitende Forschungsvorhaben bei soziokulturellen Modellprojekten?
Wenn ja, welche? Wurden bzw. werden die Untersuchungsergebnisse veröffentlicht und systematisch in die Qualifizierung der Arbeit der soziokulturellen Zentren eingespeist?
Antwort:
Der Landesregierung sind keine begleitenden Forschungsvorhaben zu soziokulturellen Modellprojekten in Sachsen-Anhalt bekannt. Eine wissenschaftliche Begleitung innovativer soziokultureller Projekte mit Modellcharakter im Land kann aus Sicht der Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus sinnvoll sein.
4. Förderpraxis
4.1
Aus welchen Förderprogrammen sind seit 1991 welche Mittel der Soziokultur
in Sachsen-Anhalt zugeflossen? Bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln. In welchem Verhältnis standen dabei die Finanzzuweisungen des Landes und der Kommunen?
Antwort:
Diese Frage lässt sich seitens der Landesregierung nur in Bezug auf die bereitgestellten Landesmittel und für die vom Land weitergeleiteten Mittel aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes darstellen. Von den Kommunen konnten hierzu keine Daten erhoben werden.
Die Förderdaten sind bis zum Haushaltsjahr 2001 bereits in den Antworten auf die Große Anfrage zur Kulturpolitik des Landes Sachsen-Anhalt 2001 (LT-Drs. 3/4793) dargestellt worden. Im Haushaltsjahr 2002 wurden 797.800 € Landesmittel verausgabt und im Jahr 2003 beträgt der Haushaltsansatz 309.100 €.
4.2
Gab bzw. gibt es für Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm zur Errichtung von
Jugendklubs im ländlichen Raum? Wenn ja, in welchem Umfang wurde es in
Anspruch genommen und welche Landkreise waren in das Programm einbezogen? Wenn nein, ist es vorgesehen, ein solches Programm aufzulegen? Wann soll das geschehen?
Antwort:
Nein, es ist seitens der Landesregierung auch nicht vorgesehen, ein solches Programm aufzulegen.
4.3
Welche soziokulturellen Projekte, Initiativen und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurden seitens der Bundesregierung seit 1991 im Sinne von Modellprojekten mit welchen Förderbeträgen unterstützt?
Antwort:
Der Bund unterstützt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich“, an dem sich neben Thüringen, Berlin, Sachsen, Niedersachsen auch Sachsen-Anhalt beteiligt. Der Bund unterstützt dieses Modellprojekt mit 198,38 € pro Teilnehmer und Monat.
4.4
Wie hoch war seit 1991 der Anteil der Soziokulturförderung an den Kulturausgaben des Landes?
Antwort:
Der prozentuale Anteil am Kulturetat des Landeshaushaltes von Fördermitteln, die für soziokulturelle Projekte bereitgestellt wurden, ist in der folgenden Tabelle auf der Basis des Mittelabflusses dargestellt:
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
0,58 1,36 1,59 1,52 2,38 0,59 1,49 1,01 1,09 0,64 1,17 0,79 0,32
4.5
Ist die Förderpolitik des Landes auf die Gleichberechtigung der verschiedenen
Kulturbereiche ausgerichtet? Wenn ja, in welchem Umfang ist das angestrebte
Ziel erreicht? Wenn nein, welche Unterschiede zwischen der Förderung der
Hoch- und der Soziokultur hält die Landesregierung mit Blick auf die erreichten Personen für gerechtfertigt?
Antwort:
Die Förderpolitik des Landes geht davon aus, dass es ein kulturpolitischer Fehler wäre, die diversen Kulturbereiche ohne die Berücksichtigung ihrer jeweiligen Spezifik einander gleichzusetzen. Für die einzelnen Kulturbereiche können unterschiedliche Paradigmen kenntlich gemacht werden, die ihre spezifische Ausprägung bewirken. Die sogenannte „Hochkultur“ kann beispielsweise durch Faktoren bestimmt werden, die auf spezielle (und entsprechend nachgefragte) Qualitäten im Sinne von Virtuosität, ästhetischer Formvollendung, extremer Intensität des Ausdrucks, komplexer sprachlicher Codes usw. hinauslaufen und gewissermaßen Höchstleistungen auf Seiten der Produzenten und zumindest gewisse Vorkenntnisse bzw. stark ausgeprägte Interessen auf Seiten der Rezipienten voraussetzen. Hinzu kommt, dass überwiegend eine stringente Bezugnahme der „Hochkultur“ zum Kulturerbe konstatiert werden kann.
Die möglichen strukturierenden Komponenten für die sogenannte „Soziokultur“ wurden bereits in der Antwort auf Frage 1.1 skizziert. Aufgrund ihrer verschiedenartigen Beschaffenheit sollten die unterschiedlichen Kulturbereiche auch in unterschiedlicher Weise gefördert werden. Daraus ergibt sich unter anderem, dass den Kommunen aufgrund ihrer Nähe zum Geschehen eine besondere Kompetenz zur Förderung von Soziokultur zuwächst.
Es wird von der Landesregierung nicht ignoriert, dass verschiedene Kulturbereiche in der Praxis miteinander im Widerstreit stehen. Da es einen singulären, absolut gültigen Maßstab, der auf die unterschiedlichen Anbieter in gleicher Weise anwendbar wäre, nicht gibt, ist es nicht möglich, einem bestimmten Verteilungsmodus die Eigenschaft der Gleichberechtigung bzw. Fördergerechtigkeit zuzuschreiben. Die Aufteilung von Fördermitteln ist auch nicht das alleinige Ergebnis von kulturtheoretischen Reflexionen oder kulturpolitisch-programmatischen Willenserklärungen, sondern resultiert aus einem diskursiven Prozess und verschiedenen Gegebenheiten. Die Landesregierung ist bereit, sich den damit verbundenen Auseinandersetzungen zu stellen, soweit es ihre eigene Förderpolitik betrifft. Da Soziokultur in starkem Maße kommunal verankert ist, werden die Bemühungen, diesem Förderbereich einen angemessenen bzw. gleichberechtigten Status zu verschaffen, vor allem vor Ort unternommen werden müssen.
4.6
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es:
„Daneben gilt es jene Bereiche von Kunst und Kultur zu fördern, die es in der öffentlichen Anerkennung noch schwer haben.
Der Förderung der Breiten- und Volkskultur gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit."
Welche konkreten Maßnahmen gibt es Seitens der Landesregierung, dem formulierten Anspruch im Koalitionsvertrag gerecht zu werden?
Antwort:
Diejenigen Bereiche von Kunst und Kultur, in denen unkonventionelle (innovative bzw. experimentelle) Ansätze verfolgt werden, stoßen zwangsläufig auf Ressentiments oder können zumindest bei einem Großteil des Publikums nur schwer Akzeptanz finden. Das betrifft beispielsweise künstlerische Ausdrucksweisen, die den gegenwärtig dominierenden ästhetischen Wahrnehmungsgewohnheiten nicht entsprechen. Ein Rückgriff auf Gestaltungsmittel früherer Epochen kann ebenso dazugehören wie ein radikaler avantgardistischer Vorstoß oder das Erkunden von Phänomenen, die sich dem rationalen Verständnis entziehen. In die Kulturförderung des Landes werden externe Sachverständige einbezogen, deren Empfehlungen bei den Bewilligungsentscheidungen Berücksichtigung finden. Sowohl die Mitglieder des Kunstbeirates, als auch diejenigen des Filmbeirates und der Literaturkommission sowie weitere außerhalb von Gremien agierende Sachverständige sind sich dessen bewusst, dass bei ihren Empfehlungen auch solche kulturellen und künstlerischen Ansätze angemessen berücksichtigt werden sollen, „die es in der öffentlichen Anerkennung noch schwer haben“. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesbehörden, die am Entscheidungsprozeß mitwirken. Die entsprechende Feststellung in der Koalitionsvereinbarung muss daher nicht durch konkrete Maßnahmen ergänzt werden.
Im zweiten zitierten Satz ist lediglich die Ankündigung enthalten, dass die Förderung der „Breiten- und Volkskultur“ in den nächsten Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden soll. Ein verstärktes finanzielles Engagement der Landesregierung auf diesem Gebiet kann damit angesichts der Haushaltslage nicht automatisch verbunden sein.
Stattdessen trifft zu, dass die Landesregierung eine Überprüfung der bisher üblichen Förderschwerpunkte eingeleitet hat. Im Ergebnis dieser Evaluierung bzw. der aufmerksamen Betrachtung dieses Kulturbereiches wurde zunächst festgestellt, dass ein integrativer kulturpolitischer Ansatz zur Förderung der Breitenkultur vorteilhaft sein kann.
4.7
Wie bewertet die Landesregierung die Förderung der Soziokultur im laufenden
Haushaltsjahr?
Antwort:
Die Landesförderung von soziokulturellen Projekten im laufenden Haushaltsjahr entspricht den eingeschränkten Möglichkeiten, die sich aus der angespannten Haushaltslage ergeben.
Eine Bewertung der Förderung der Soziokultur durch Kommunen und weitere Zuwendungsgeber kann nicht erfolgen, da hierfür die Datenbasis fehlt. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, derartige Untersuchungen künftig in Auftrag zu geben.
4.8
Beabsichtigt die Landesregierung, die Förderung von Soziokultur künftig zu
verstärken?
Antwort:
Zusätzliche finanzielle Mittel zur Verstärkung der Landesförderung von Soziokultur könnten künftig nur unter der Prämisse bereit gestellt werden, dass im Landeshaushalt ein ausreichendes Finanzvolumen zur Verfügung steht und eine entsprechende kulturpolitische Schwerpunktsetzung erfolgt ist. Derzeit sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.
4.9
In welchem Verhältnis stand seit 1991 bzw. steht die Eigenerwirtschaftung der
Mittel in den Einrichtungen der Hoch- und der Soziokultur? Welcher Anteil der
Fördermittel des Landes und der Kommunen - einschließlich der Projektförderung des Bundes - ging bzw. geht in die Förderung der kreativen Selbsttätigkeit bzw. der künstlerischen Eigenbetätigung? Angaben bitte ab 1991.
Antwort:
Es existieren keine statistisch auswertbaren Daten, um diese Fragen beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen. Eine teilweise erforderliche rückwirkende Erhebung für den Zeitraum seit 1991 ist unmöglich.
4.10
In welchem Verhältnis stehen Projektförderung und Förderung von Personal
und Unterhalt der soziokulturellen Einrichtungen zueinander? Welche Verschiebungen gab es hier seit 1991?
Antwort:
Das Land beschränkt sich im Bereich Soziokultur auf die Förderung von ausgewählten Projekten. Über Personalkosten und Ausgaben für den Unterhalt von soziokulturellen Einrichtungen können nur die jeweiligen Träger Auskunft geben. Es existieren keine statistisch auswertbaren Daten, um das Verhältnis der drei erfragten Komponenten bestimmen zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen. Eine teilweise erforderliche rückwirkende Erhebung für den Zeitraum seit 1991 ist unmöglich.
4.11
In welchem Verhältnis steht die Zahl der jährlichen Förderanträge zu den bewilligten Fördermaßnahmen? Wie verhalten sich dabei Antragshöhen und
ausgereichte Fördermittel? Welche Entwicklung zeichnet sich hier seit 1991
ab?
Antwort:
Es existieren keine statistisch auswertbaren Daten, um diese Fragen umfassend beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen. Eine rückwirkende Erhebung für den Zeitraum seit 1991 ist nicht möglich. Auf Angaben zur Förderung der Kommunen konnte nicht zurückgegriffen werden.
Die vorliegenden Daten zur Landesförderung im Zeitraum von 1991 bis 1998 sind teilweise lückenhaft und lassen jedenfalls keine gültigen Verallgemeinerungen zu. Die Erfassung von statistisch relevanten Förderdaten zu den erfragten Verhältnissen wurde bei den Bewilligungsbehörden des Landes erst im Jahr 1999 vereinheitlicht. Unter diesen Voraussetzungen kann festgestellt werden, dass das Verhältnis von gestellten zu bewilligten Förderanträgen im Bereich Soziokultur ca. 2:1 beträgt. Die Schwankungen zwischen den Förderregionen Halle, Dessau und Magdeburg sowie zwischen einzelnen Förderjahren sind jedoch beträchtlich. Das genannte Verhältnis ist insofern nicht repräsentativ. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der Gegenüberstellung der im Antrag ausgewiesenen Zahlen bezüglich des Fehlbedarfs und den tatsächlich bewilligten Fördersummen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Ergebnis von Beratungsgesprächen mit Antragstellern, für einen Teil der geplanten Projekte erst gar keine förmlichen Förderanträge beim Land gestellt worden sind bzw. bereits gestellte Anträge zurückgezogen wurden, weil sich herausgestellt hat, dass bestimmte Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden konnten bzw. weil absehbar war, dass die Haushaltsmittel nicht in der erforderlichen Höhe verfügbar gewesen wären.
4.12
Wie entwickelte sich seit 1991 das Verhältnis von festangestellten Personen
im Bereich Soziokultur zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ABM-Stellen
sowie unbezahlten Kräften? Angaben bitte in Jahresscheiben.
Antwort:
Es existieren keine statistisch auswertbaren Daten, um diese Frage beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen. Eine teilweise erforderliche rückwirkende Erhebung für den Zeitraum seit 1991 ist unmöglich.
4.13
Welche Programme aus der Wirtschaftsförderung oder Tourismusförderung können von soziokulturellen Vereinen und Zentren in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Im Rahmen der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) nach dem Sozialgesetzbuch III können mit der ABM-und der SAM-Richtlinie des Landes auch Maßnahmen von soziokulturellen Vereinen und Zentren gefördert werden, die zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur einschließlich der touristischen Infrastruktur beitragen. Die Mit- bzw. Kofinanzierung des Landes an solchen Beschäftigungsverhältnissen ist nur dann möglich, wenn die zuständigen Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit sich an der Grundfinanzierung der Maßnahmen beteiligen.
Nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt können Bürgschaften für Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen übernommen werden, sofern sich die Gesellschaftsanteile mehrheitlich nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.
5. Institutionelle Förderung
5.1
Wie bewertet die Landesregierung die zurückliegende Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS), die bis 1998 durch das Land institutionell gefördert wurde?
Antwort:
Von 1993 bis 1998 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Sachsen-Anhalt (LAGS) institutionell vom Land gefördert. Diese Förderung hat die damalige Landesregierung 1998 beendet. Begründet wurde die Einstellung der institutionellen Förderung damals u.a. mit dem Hinweis auf erhebliche Mängel, die bei Prüfungen von Verwendungsnachweisen ersichtlich wurden, und mit einer negativen Evaluierung der inhaltlichen Arbeit. Ein Landesinteresse an der Fortsetzung der Förderung war danach nicht mehr gegeben.
Der neuen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuteten, dass diese Entscheidung fehlerhaft gewesen wäre.
5.2
Welche Mittel wurden bis 1998 jährlich der LAGS durch das Land institutionell
zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Die LAGS hat im Rahmen der institutionellen Förderung Landesmittel in folgender Höhe abgerufen:
1993 1994 1995 1996 1997 1998
190.000 DM 149.000 DM 220.700 DM 215.000 DM 210.000 DM 198.400 DM
5.3
War die Einstellung der institutionellen Förderung der LAGS Sachsen-Anhalt
zum 31. Dezember 1998 nach Einschätzung der Landesregierung ihrem Charakter nach ein staatlicher Eingriff in die konstitutive Selbstverwaltung der Soziokultur?
Antwort:
Nein.
5.4
Gibt es durch die Unterstellung der soziokulturellen Arbeit unter die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Veränderungen in der Besucher-/Nutzerstruktur der soziokulturellen Einrichtungen?
Antwort:
Eine förmliche Unterstellung der soziokulturellen Arbeit unter die LKJ hat es nach Kenntnis der Landesregierung nicht gegeben. Dies wäre auch kaum mit dem kulturpolitischen Prinzip der Dezentralität vereinbar gewesen. Die LKJ wurde lediglich von der vorigen Landesregierung beauftragt, sich neben ihrer bisherigen Arbeit auch verstärkt dem soziokulturellen Bereich zu widmen, zumal es offensichtlich Berührungspunkte und Synergieeffekte zur Kinder- und Jugendkultur gibt.
Aussagen zu Veränderungen in der Besucher-/Nutzerstruktur der soziokulturellen Einrichtungen sind nicht möglich, da keine statistisch auswertbaren Daten existieren, um diese Frage beantworten zu können.
5.5
Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Sachsen-Anhalt e. V. (LASSA) als neuer Dachverband der Soziokultur in Sachsen-Anhalt?
Antwort:
Eine Bewertung der Arbeit der LASSA ist seitens der Landesregierung zurzeit noch nicht möglich, da sich dieser Verein erst im Oktober 2002 gegründet hat und noch keine signifikanten Resultate seiner Arbeit erkennbar sind.
5.6
Wie wird die Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Sachsen-Anhalt e. V. im Jahr 2003 gefördert?
Antwort:
Seitens der LASSA wurde kein Förderantrag auf eine Zuwendung von Landesmitteln gestellt. (Dementsprechend wurden im Jahr 2003 auch keine Fördermittel für diesen Verein bewilligt.)
5.7
Welche qualitativen Anforderungen stellt die Landesregierung an die Förderfähigkeit von soziokulturellen Einrichtungen bzw. Projekten?
Gibt es darüber hinaus quantitative Kriterien, die im Sinne von Mindestanforderungen erfüllt sein müssen, um staatliche und kommunale Fördermittel beantragen zu können?
Antwort:
Die Anforderungen der Landesregierung an die Förderfähigkeit im Bereich Soziokultur ergeben sich aus der Landeshaushaltsordnung und aus „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bildenden Kunst, Literatur, Musikpflege, Darstellenden Kunst, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur sowie Heimat-, Traditionspflege und Volkskunde“ (Erlass des MK vom 01.09.1999 - MBl. LSA, 2000. S. 300).
Quantitative Kriterien hinsichtlich von Mindestanforderungen existieren seitens des Landes nicht. Eine diesbezügliche Anfrage bei den Kommunen wurde seitens des Landes nicht eingeleitet. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um die Daten von allen Kommunen zu beschaffen, wäre unangemessen. Daher beabsichtigt die Landesregierung auch nicht, derartige Anfragen künftig an die Kommunen zu richten.
5.8
Ist der Bereich der soziokulturellen Arbeit von ABM-Stellen-Streichungen betroffen? Wenn ja, in welchem Umfang und wie soll die Arbeit aufrecht erhalten werden?
Antwort:
Es existieren keine statistisch auswertbaren Daten, um diese Fragen beantworten zu können. Der Aufwand für entsprechende Erhebungen, um derartige Daten zu beschaffen, wäre unangemessen.
5.9
Wie ist LASSA in das bundesweite Netz der soziokulturellen Arbeitsgemeinschaften integriert?
Ist die neue Struktur kompatibel mit den Strukturen in den anderen Ländern und auf Bundesebene?
Antwort:
Der Landesregierung ist bekannt, dass die LASSA seit Dezember 2002 Mitglied in der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. ist. Ob die Struktur kompatibel mit den Strukturen in den anderen Ländern und auf Bundesebene ist, wird sich in der künftigen Arbeit der LASSA erweisen.
Anlagen
Anlage 1
Soziokultur – Grundsätze und Probleme der Landesförderung – Bericht des Kulturausschusses der KMK (von der 144. Amtschefskonferenz am 03.11.1995 zur Kenntnis genommen) (zur Antwort auf Frage 1.1 und Frage 1.8)
Anlage 2
Überblick zu ausgewählten soziokulturelle Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
(zur Antwort auf Frage 2.18)
Anlage 3
Vom Land bereitgestellte Investitionsanteile (zur Antwort auf Frage 2.20)
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